Wenn Maschinen Grönemeyer zitieren

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Künstliche Intelligenz trifft deutsches Urheberrecht: Im Streit zwischen OpenAI und der GEMA geht es um Songtexte, Server und die Frage, wem eigentlich das gesungene Wort gehört.

Ich nutze diese Web­sites stän­dig – um über ein neues Album zu schrei­ben oder ein­fach zu ver­ste­hen, was da gerade aus mei­nen Boxen tönt. Song​texte​.com oder Genius​.com haben dafür rie­sige Archive, aber: Die Betrei­ber zah­len an die GEMA, damit sie das dürfen.

KI zitiert Männer“

ChatGPT hin­ge­gen konnte bis vor Kur­zem bekannte Songs fast wort­wört­lich wie­der­ge­ben – ohne dass dafür auch nur ein Cent floss. Die streit­lus­tige GEMA zog des­halb schon vor einem Jahr vor Gericht. Ver­han­delt wur­den neun Songs, dar­un­ter Klas­si­ker wie Män­ner“ von Her­bert Grö­ne­meyer und Atem­los“ von Helene Fischer.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Nun hat das Land­ge­richt Mün­chen ent­schie­den: Ope­nAI hat mit der Nut­zung die­ser Texte gegen das Urhe­ber­recht ver­sto­ßen. Dass die Song­texte tat­säch­lich ver­wen­det wur­den, war unstrit­tig – ent­schei­dend war die Frage, wie. Das Gericht sieht es als erwie­sen an, dass ChatGPT die Texte gespei­chert und anschlie­ßend wie­der­ge­ge­ben hat. Das Urteil ver­pflich­tet Ope­nAI, die wei­tere Nut­zung zu unter­las­sen und Scha­den­er­satz zu zah­len. Noch ist die Ent­schei­dung nicht rechts­kräf­tig – wahr­schein­lich geht der Streit in die nächste Instanz. Doch eines ist klar: Wenn die KI Grö­ne­meyer zitiert, wird’s juris­tisch schnell ungemütlich.

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