Künstliche Intelligenz trifft deutsches Urheberrecht: Im Streit zwischen OpenAI und der GEMA geht es um Songtexte, Server und die Frage, wem eigentlich das gesungene Wort gehört.
Ich nutze diese Websites ständig – um über ein neues Album zu schreiben oder einfach zu verstehen, was da gerade aus meinen Boxen tönt. Songtexte.com oder Genius.com haben dafür riesige Archive, aber: Die Betreiber zahlen an die GEMA, damit sie das dürfen.
KI zitiert „Männer“
ChatGPT hingegen konnte bis vor Kurzem bekannte Songs fast wortwörtlich wiedergeben – ohne dass dafür auch nur ein Cent floss. Die streitlustige GEMA zog deshalb schon vor einem Jahr vor Gericht. Verhandelt wurden neun Songs, darunter Klassiker wie „Männer“ von Herbert Grönemeyer und „Atemlos“ von Helene Fischer.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Nun hat das Landgericht München entschieden: OpenAI hat mit der Nutzung dieser Texte gegen das Urheberrecht verstoßen. Dass die Songtexte tatsächlich verwendet wurden, war unstrittig – entscheidend war die Frage, wie. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass ChatGPT die Texte gespeichert und anschließend wiedergegeben hat. Das Urteil verpflichtet OpenAI, die weitere Nutzung zu unterlassen und Schadenersatz zu zahlen. Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig – wahrscheinlich geht der Streit in die nächste Instanz. Doch eines ist klar: Wenn die KI Grönemeyer zitiert, wird’s juristisch schnell ungemütlich.

