„Nevermind“-Baby könnte doch noch juristischen Erfolg haben
Der 32-jährige Spencer Elden, der als nacktes Baby das Cover „Nevermind“ zierte, zieht erneut vor Gericht. Elden landete im Jahr 1991 auf dem Cover des Kult-Albums der Band Nirvana (1987–1994). Auf dem Unterwasser-Foto sieht man ihn als Baby in einem Schwimmbecken neben einem Angelhaken mit angehängter Dollarnote. Für den Schnappschuss bekamen die Eltern damals 200 Dollar. Zunächst schien Elden auch als Erwachsener die Rolle des „Nevermind“-Babys zu genießen. So ließ er sich anlässlich der Albumjubiläen in den Jahren 2001 und 2016 erneut in ähnlicher Position in einem Pool fotografieren, wenn auch nicht nackt, sondern mit einer Badehose bekleidet. Auch prangt auf seiner Brust groß ein Tattoo des Schriftzugs „Nevermind“. Deutlich später, im August 2021, sah er jedoch seine Genitalien auf dem mehr als 30 Millionen Mal verkauften Album als zu „lasziv“ dargestellt und verlangte insgesamt eine Millionenentschädigung von der Band, schließlich habe das Foto bei ihm zu „extremer und dauerhafter emotionaler Belastung“ geführt und gelte zudem als kommerzielle Kinderpornografie. Im September 2022 wurde die Klage mit Verweis auf Verjährungsfristen abgewiesen. Auch die Klage der sexuellen Ausbeutung wurde nicht bestätigt.
Klage erneut zugelassen
Nun hat das Berufungsgericht eine erneute Klage zugelassen. Das Gericht stellte fest, dass die 10-jährige Verjährungsfrist nicht unbedingt zum Tragen kommt. Deshalb war es dem „Nirvana-Baby“ möglich, Berufung einzulegen. Nicht zuletzt, weil das Bild auch 2021 auf einer Wiederveröffentlichung des Albums verwendet wurde. Konkret heißt es in der Entscheidung des Gerichts: „Wie Opfer von Verleumdung können Opfer von Kinderpornografie bei der Wiederveröffentlichung des pornografischen Materials eine neue Verletzung erleiden. Daher kommen wir zu dem Schluss, dass jede Wiederveröffentlichung von Kinderpornografie eine neue persönliche Verletzung darstellen kann, die analog zu Verletzungen durch Verleumdung und andere Würdeverletzungen ist. Diese Schlussfolgerung steht im Einklang mit der Ansicht des Obersten Gerichtshofs, dass ‚jede Betrachtung von Kinderpornografie eine Wiederholung des Missbrauchs des Opfers ist‘.“ Damit ist allerdings nicht beurteilt, ob das Cover mit dem nackten Baby Kinderpornografie ist. Könnte es also sein, dass das ikonische Cover mit dem Baby, das einem Dollarschein hinterherschwimmt, schon bald verändert wird?Verteidigungsanwalt Bert H. Deixler, der die Band Nirvana vertritt, ist sich sicher, dass dies nicht geschehen wird: „Dieser prozessuale Rückschlag ändert nicht unsere Sichtweise. Wir werden diese haltlose Klage energisch verteidigen und erwarten, zu siegen.“