Erneute Klage des Nevermind-Babys

„Nevermind“-Baby könnte doch noch juristischen Erfolg haben

Der 32-jäh­rige Spen­cer Elden, der als nack­tes Baby das Cover „Never­mind“ zierte, zieht erneut vor Gericht. Elden lan­dete im Jahr 1991 auf dem Cover des Kult-Albums der Band Nir­vana (1987–1994). Auf dem Unter­was­ser-Foto sieht man ihn als Baby in einem Schwimm­be­cken neben einem Angel­ha­ken mit ange­häng­ter Dol­lar­note. Für den Schnapp­schuss beka­men die Eltern damals 200 Dol­lar. Zunächst schien Elden auch als Erwach­se­ner die Rolle des „Nevermind“-Babys zu genie­ßen. So ließ er sich anläss­lich der Album­ju­bi­läen in den Jah­ren 2001 und 2016 erneut in ähn­li­cher Posi­tion in einem Pool foto­gra­fie­ren, wenn auch nicht nackt, son­dern mit einer Bade­hose beklei­det. Auch prangt auf sei­ner Brust groß ein Tat­too des Schrift­zugs „Never­mind“. Deut­lich spä­ter, im August 2021, sah er jedoch seine Geni­ta­lien auf dem mehr als 30 Mil­lio­nen Mal ver­kauf­ten Album als zu „las­ziv“ dar­ge­stellt und ver­langte ins­ge­samt eine Mil­lio­nen­ent­schä­di­gung von der Band, schließ­lich habe das Foto bei ihm zu „extre­mer und dau­er­haf­ter emo­tio­na­ler Belas­tung“ geführt und gelte zudem als kom­mer­zi­elle Kin­der­por­no­gra­fie. Im Sep­tem­ber 2022 wurde die Klage mit Ver­weis auf Ver­jäh­rungs­fris­ten abge­wie­sen. Auch die Klage der sexu­el­len Aus­beu­tung wurde nicht bestätigt.

Klage erneut zugelassen

Spencer Elden stellt als Erwachsener das Nevermind-Cover nach.:@J. Chapple/Instagramm
Spen­cer Elden stellt als Erwach­se­ner das Never­mind-Cover nach. ©J. Chapple/Instagram

Nun hat das Beru­fungs­ge­richt eine erneute Klage zuge­las­sen. Das Gericht stellte fest, dass die 10-jäh­rige Ver­jäh­rungs­frist nicht unbe­dingt zum Tra­gen kommt. Des­halb war es dem „Nir­vana-Baby“ mög­lich, Beru­fung ein­zu­le­gen. Nicht zuletzt, weil das Bild auch 2021 auf einer Wie­der­ver­öf­fent­li­chung des Albums ver­wen­det wurde. Kon­kret heißt es in der Ent­schei­dung des Gerichts: „Wie Opfer von Ver­leum­dung kön­nen Opfer von Kin­der­por­no­gra­fie bei der Wie­der­ver­öf­fent­li­chung des por­no­gra­fi­schen Mate­ri­als eine neue Ver­let­zung erlei­den. Daher kom­men wir zu dem Schluss, dass jede Wie­der­ver­öf­fent­li­chung von Kin­der­por­no­gra­fie eine neue per­sön­li­che Ver­let­zung dar­stel­len kann, die ana­log zu Ver­let­zun­gen durch Ver­leum­dung und andere Wür­de­ver­let­zun­gen ist. Diese Schluss­fol­ge­rung steht im Ein­klang mit der Ansicht des Obers­ten Gerichts­hofs, dass ‚jede Betrach­tung von Kin­der­por­no­gra­fie eine Wie­der­ho­lung des Miss­brauchs des Opfers ist‘.“ Damit ist aller­dings nicht beur­teilt, ob das Cover mit dem nack­ten Baby Kin­der­por­no­gra­fie ist. Könnte es also sein, dass das iko­ni­sche Cover mit dem Baby, das einem Dol­lar­schein hin­ter­her­schwimmt, schon bald ver­än­dert wird?Verteidigungsanwalt Bert H. Deix­ler, der die Band Nir­vana ver­tritt, ist sich sicher, dass dies nicht gesche­hen wird: „Die­ser pro­zes­suale Rück­schlag ändert nicht unsere Sicht­weise. Wir wer­den diese halt­lose Klage ener­gisch ver­tei­di­gen und erwar­ten, zu siegen.“